Bundesteilhabegesetz beschlossen


Zugang zum 1. Arbeitsmarkt leichter
Bundesteilhabegesetz beschlossen

Der Bundestag hat heute das Bundesteilhabegesetz beschlossen. Es soll Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Was das Gesetzes vorsieht.

Die gesetzlichen Regelungen für die Unterstützungsleistungen für Menschen mit körperlicher beziehungsweise geistlicher Behinderung waren bisher auf verschiedene Bereiche des Sozialgesetzes verteilt. Oft wurden Ansprüche nur im Rahmen der „Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung“ des Sozialgesetzbuches XII gewilligt. Das neue Bundesteilhabegesetz soll die Regelung nun bündeln.

Antragsstellung bundesweit einheitlich und unbürokratischer

In einem bundeseinheitlichen Verfahren werden die Leistungen für jede Person künftig einzeln ermittelt und auf den individuellen Bedarf zugeschnitten. Die Bewilligung von Eingliederungshilfen wird damit nicht mehr abhängig vom Wohnort sein. Der Antrag auf Persönliches Budget für das Bezahlen einer persönlichen Assistenz beispielsweise konnte aus Kostengründen vom Sozialamt in einem Bundesland bewilligt werden, in einem anderen jedoch abgelehnt – die Unterbringung in ein Heim war oftmals preiswerter. Darüber hinaus erhoffen sich die Sozialleistungsempfänger Besserungen bei der Berechnung der Geldbeträge.

Gesetz sieht finanzielle Besserungen vor

Nach der Lesung am 1. Dezember hat der Bundestag das Bundesteilhabegesetz verabschiedet. In Zukunft werden Menschen mit Behinderungen, die staatliche Leistungen empfangen, finanziell entlastet – sie dürfen einen höheren Einkommens- und Vermögensbetrag einbehalten, als bisher. Das Einkommen der Ehepartner wird nicht mehr zur Berechnung der Leistungen herangezogen. Darüber hinaus erhalten Menschen mit Behinderungen mit einer Arbeit in Werkstätten mehr Geld. Die nun bundesweit eingeführten Lohnkostenzuschüsse sollen einen Anreiz für Arbeitgeber schaffen, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Damit erfüllt sich die Hoffnung vieler Betroffener, den Wechsel von den Werkstätten auf den ersten Arbeitsmarkt leichter zu vollziehen. Bisher war dies nur in einigen Bundesländern möglich. In dieser Hinsicht bedeutet das Gesetz eine Verbesserung für Menschen dieser Bevölkerungsgruppe. Doch vielen gehen die Bestimmungen nicht weit genug, um Menschen mit Behinderungen zu mehr Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe zu verhelfen.

Mehr Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wir sind zertifiziert

News

Augentropfen: 10 häufige Fehler
Eine Frau gibt Augentropfen ins Auge sein - sie versucht dabei, das Auge nicht zu berühren, um eine Verkeimung zu verhindern.

Was schief gehen kann

Ob bei einer Bindehautentzündung, Verletzungen des Auges oder einem hohen Augendruck: Augentropfen werden in vielen Fällen verordnet. Bei der Anwendung sollte man aber einige Fehlerquellen vermeiden.   mehr

Hilfe fürs Arthroseknie
Hilfe fürs Arthroseknie

Schmerzgele und -pflaster

Kniearthrose ist schmerzhaft – doch nicht immer ist der Griff zur Tablette nötig. Denn schmerzende Kniegelenke lassen sich auch von außen effektiv behandeln. Und zwar mit Schmerzpflastern und Schmerzgelen.   mehr

Unterleibsschmerzen bei Frauen
Unterleibsschmerzen bei Frauen

Viele Ursachen behandelbar

Viele Frauen leiden regelmäßig an Schmerzen im Unterleib – zum Beispiel in Zusammenhang mit der Menstruation. Viele Frauen akzeptieren die Beschwerden, weil sie glauben, dass sich dagegen nichts tun lässt. Doch viele Ursachen sind gut behandelbar.   mehr

Alte Menschen oft falsch therapiert
Alte Menschen oft falsch therapiert

Zu wenig oder zu viele Medikamente

Eine aktuelle Gesundheitsstudie zeichnet ein alarmierendes Bild: Viele ältere Menschen in Deutschland erhalten Medikamente, die ihnen eher schaden als nutzen könnten – gleichzeitig bleibt eine notwendige Behandlung bei schweren Erkrankungen oft aus.   mehr

Übungen gegen chronische Schmerzen
Übungen gegen chronische Schmerzen

Achtsamkeit und Atmen

Viele Betroffene wissen: Chronische Schmerzen lassen sich selbst mit Medikamenten nicht immer vollständig kontrollieren. In solchen Situationen können Atemtechniken, Entspannungsverfahren und Achtsamkeitsübungen helfen, besser mit den Beschwerden umzugehen.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen
Damberg-Apotheke
Inhaber Sebastian Janicki
Telefon 02385/82 50
Fax 02385/64 05
E-Mail damberg-apotheke@t-online.de